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im Rough zwischen Bahn 8 und Bahn 9 New Course
Innerhalb des mit roten Pflöcken mit grünen Köpfen ausgezeichneten Bereichs wachsen sehr seltene und wertvolle Orchideen, die nur wenig Nährstoffe und überhaupt keinen Tritt ertragen.
Betreten des Bereichs und Spielen aus diesem Bereich ist verboten!
Bitte verfahren sie nach der Regel 17.1e(1) in Verbindung mit 17.1d „Erleichterung für Ball in roter Penalty Area“ mit einem Strafschlag.
Orchideenart „Breitblättriges Knabenkraut“ (Dactylorhiza majalis)
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Anwendung der zutreffenden Regeln
Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball in der Spielverbotszone liegt, muss mit einem Strafschlag Erleichterung nach Regel 17.1e(1) in Verbindung mit 17.1d „Erleichterung für Ball in roter Penalty Area“ genommen werden.
Der Spieler hat 3 Möglichkeiten:
1. Einen Ball von der Stelle spielen, von der der vorige Schlag ausgeführt wurde. Wurde vom Abschlag gespielt, darf der Ball erneut vom Tee gespielt werden.
2. Einen Ball beliebig weit zurück auf der Bezugslinie droppen. Die Bezugslinie läuft gerade zurück vom Loch zum letzten Kreuzungspunkt.
3. Einen Ball innerhalb von 2 Schlägerlän-gen vom letzten Kreuzungspunkt, nicht näher zur Fahne, droppen.
Die Wettspielordnung des FGC Oberschwaben enthält unter 9d folgenden Passus:
Für Spieler mit gesundheitlicher Einschränkung, die das Wettspiel ohne Golf- Carts nicht bewältigen können, kann die Benutzung eines Golf-Carts erlaubt werden. Hierzu muss ein
ärztliches Attest vorgelegt werden oder die Zustimmung der Spielleitung oder eines Mitglieds des Handicap- und Spielausschusses eingeholt werden.
Für das ärztliche Attest gelten folgende Regelungen:
Die Atteste werden beim Golf-Sekretariat hinterlegt. Es liegt in der Verantwortung des Golfers, dass die hinterlegten Atteste gültig sind.
Diese Regelung wird per Rundmail kommuniziert und gilt ab Kommunikation.
Bad Waldsee, 22.8.2023
gez. Der Vorstand des FGCO
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Fürstliches Golf-Resort
Hopfenweiler 9
88339 Bad Waldsee
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