Die Wettspielordnung des FGC Oberschwaben enthält unter 9d folgenden Passus:
Für Spieler mit gesundheitlicher Einschränkung, die das Wettspiel ohne Golf- Carts nicht bewältigen können, kann die Benutzung eines Golf-Carts erlaubt werden. Hierzu muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden oder die Zustimmung der Spielleitung oder eines Mitglieds des Handicap- und Spielausschusses eingeholt werden.
Für das ärztliche Attest gelten folgende Regelungen:
Die Atteste werden beim Golf-Sekretariat hinterlegt. Es liegt in der Verantwortung des Golfers, dass die hinterlegten Atteste gültig sind.
Diese Regelung wird per Rundmail am 1.9.23 kommuniziert und gilt ab Kommunikation.
Bad Waldsee, 22.8.2023
gez. Der Vorstand des FGCO
Die Spielordnung des FGC Oberschwaben erlaubt das Mitführen von Hunden auf dem Golfplatz, sofern sie angeleint sind.
In Bezug auf das Mitführen von Hunden bei Turnieren gilt folgende Regelung:
Rationale für diese Entscheidung:
Aus diesen beiden Gründen ist eine generelle Erlaubnis für die Anwesenheit von Hunden bei Turnieren nicht sinnvoll. Die Regelung erlaubt die Vereinbarung von Einzelfall-Lösungen, sofern der zuständige Organisator eines Turniers dieser Regelung zustimmt und der Hundebesitzer vorab die Zustimmung seiner Flight-Partner einholt.
Bei RPR-Runden ist das Mitführen von Hunden erlaubt, sofern die Flight-Partner zustimmen.
Die Wettspielordnung wird dementsprechend angepasst und diese Regelung wird per Rundmail am 1.9.23 kommuniziert und gilt ab Kommunikation.
Bad Waldsee, 22.8.2023
gez. Der Vorstand des FGCO
Fürstliches Golf-Resort
Hopfenweiler 9
88339 Bad Waldsee
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