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Regelung bzgl. Nutzung eines Golf-Carts bei Turnieren

 

Die Wettspielordnung des FGC Oberschwaben enthält unter 9d folgenden Passus:


Für Spieler mit gesundheitlicher Einschränkung, die das Wettspiel ohne Golf- Carts nicht bewältigen können, kann die Benutzung eines Golf-Carts erlaubt werden. Hierzu muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden oder die Zustimmung der Spielleitung oder eines Mitglieds des Handicap- und Spielausschusses eingeholt werden.


Für das ärztliche Attest gelten folgende Regelungen:

  • Das Attest eines praktizierenden Allgemeinmediziners oder eines – der Erkrankung entsprechenden – Facharztes
  • Alternativ zum ärztlichen Attest ein Schwerbehinderten-Ausweis G (erhebliche Geh-/Stehbehinderung)
  • Sofern das Attest bzw. der Schwerbehindertenausweis kein Gültigkeitsdatum hat, wird eine Gültigkeit von 1 Jahr festgesetzt. Danach ist ein neuer Nachweis vorzulegen.


Die Atteste werden beim Golf-Sekretariat hinterlegt. Es liegt in der Verantwortung des Golfers, dass die hinterlegten Atteste gültig sind.

Diese Regelung wird per Rundmail am 1.9.23 kommuniziert und gilt ab Kommunikation.


Bad Waldsee, 22.8.2023
gez. Der Vorstand des FGCO

Beschluss bzgl. Zulässigkeit von Hunden bei Turnieren


Die Spielordnung des FGC Oberschwaben erlaubt das Mitführen von Hunden auf dem Golfplatz, sofern sie angeleint sind.


In Bezug auf das Mitführen von Hunden bei Turnieren gilt folgende Regelung:

  • Hunde sind grundsätzlich bei Turnieren im FGCO nicht erlaubt
  • Ausnahmen sind möglich, wenn der Hundebesitzer mit dem Organisator eines Turniers - z.B. mit dem Herren-Captain für das Herrengolf, der Damen-Capitänin für das Damengolf, dem Captain für die Mittwochsmänner - die Mitnahme des Hundes vereinbart und sich verpflichtet, nach Verteilung der Startliste die Zustimmung seiner Flightpartner einzuholen.
  • Stimmt ein Flightpartner nicht zu, kann der Hund nicht mitgenommen werden.


Rationale für diese Entscheidung:

  • Einige Menschen haben Angst vor Hunden, und die Festlegung von Flight-Zusammensetzung und Startlisten für ein Turnier kann rein organisatorisch solche Aspekte nicht berücksichtigen
  • Beim Turnier soll die Ablenkung gering sein; einige Hunde sind sehr gut erzogen, andere weniger, wodurch die Spieler abgelenkt werden können


Aus diesen beiden Gründen ist eine generelle Erlaubnis für die Anwesenheit von Hunden bei Turnieren nicht sinnvoll. Die Regelung erlaubt die Vereinbarung von Einzelfall-Lösungen, sofern der zuständige Organisator eines Turniers dieser Regelung zustimmt und der Hundebesitzer vorab die Zustimmung seiner Flight-Partner einholt.


Bei RPR-Runden ist das Mitführen von Hunden erlaubt, sofern die Flight-Partner zustimmen.


Die Wettspielordnung wird dementsprechend angepasst und diese Regelung wird per Rundmail am 1.9.23 kommuniziert und gilt ab Kommunikation.


Bad Waldsee, 22.8.2023

gez. Der Vorstand des FGCO

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