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Beschlüsse und Regelungen
Regelung für die Golfcart-Nutzung bei Turnieren
Die Wettspielordnung des FGC Oberschwaben enthält unter 9d folgenden Passus:
Für Spieler mit gesundheitlicher Einschränkung, die das Wettspiel ohne Golf- Carts nicht bewa?ltigen können, kann die Benutzung eines Golf-Carts erlaubt werden. Hierzu muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden oder die Zustimmung der Spielleitung oder eines Mitglieds des Handicap- und Spielausschusses eingeholt werden.
Für das ärztliche Attest gelten folgende Regelungen:
- Das Attest eines praktizierenden Allgemeinmediziners oder eines – der Erkrankung entsprechenden – Facharztes.
- Ein Schwerbehinderten-Ausweis
- Sofern die Atteste kein explizites Gültigkeitsdatum haben, wird eine Gültigkeit von 1 Jahr festgesetzt. Danach ist ein neues Attest vorzulegen.
Die Atteste werden beim Golf-Sekretariat hinterlegt. Es liegt in der Verantwortung des Golfers, dass die hinterlegten Atteste gültig sind.